Steuerrecht
Praxisticker Nr. 38/2024: Faktische Geschäftsführung im Steuerstrafrecht
Wann reicht tatsächliches Handeln aus, um steuerstrafrechtlich wie ein Geschäftsführer behandelt zu werden? Dieser Frage widmet sich unser neuer Praxisticker (Nr. 38/2024). Ausgehend von einem fiktiven Sachverhalt erläutert der Beitrag die Voraussetzungen der faktischen Geschäftsführung und ordnet insbesondere die sogenannte „6-von-8-Rechtsprechung“ praxisnah ein. Zum Abschluss geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen für den Berateralltag.
Für die Praxis bedeutet das:
Steuerliche Verantwortung kann auch Personen treffen, die formell nicht bestellt sind, tatsächlich aber leitend tätig sind.
Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 38/40
Faktische Geschäftsführung – Verantwortung entsteht nicht nur auf dem Papier.
Wer tatsächlich lenkt, steuert und entscheidet, kann auch steuerlich und steuerstrafrechtlich in den Fokus geraten. Wir unterstützen dabei, Verantwortlichkeiten sauber einzuordnen und Risiken frühzeitig zu erkennen.
Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema Steuerstrafrecht Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen.
Praxisticker Nr. 38/2024
Ihr Experte für Fragen zum Thema:
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, Strafverteidiger
T
+49 89 273 740 110
M
+49 170 68 29 712
E
maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de
Malte Norstedt LL.M. Eur.
Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Steuerrecht
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Weiterlesen
Zweitwohnungsteuer: Was passiert, wenn die Satzung Ihrer Gemeinde unwirksam ist?
Eine Zweitwohnungsteuersatzung fiel, eine hielt bis zum Bundesverwaltungsgericht. Woran sich das entscheidet und warum die Rechtsbehelfsfrist über Ihren Bescheid entscheidet.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab? Teil 1: Einleitung und Ermittlung
Steuerstrafverfahren Teil 1: Wer ermittelt, wann das Verfahren eingeleitet ist, was im Ermittlungsverfahren geschieht und was daneben im Steuerfall läuft.
Untreue im Unternehmen: Wann wird aus einer Fehlentscheidung eine Straftat?
Untreue nach § 266 StGB trifft Geschäftsführer und Vorstände. Wo die Grenze zwischen unternehmerischem Ermessen und Straftat verläuft und was der Nachteil ist.