Berater für Berater
Die eigene Betriebsprüfung des Steuerberaters
Was muss der Steuerberater in seiner eigenen Betriebsprüfung dem Finanzamt offenlegen?
Der Praxisticker erklärt aus der Praxis, was Steuerberater und Steuerberaterinnen bei der eigenen Betriebsprüfung beachten müssen.
Gibt es ein Auskunftsverweigerungsrecht oder Vorlageverweigerungsrecht nach §§ 103 ff. AO? Was sagen Rechtsprechung und Verwaltung zur eingeschränkten Mitwirkungspflicht der Berufsgeheimnisträger? Welche Folgen ergeben sich für die Praxis? Wie müssen sich Steuerberaterinnen und Steuerberater verhalten?
Praxisticker Nr. 810
Erscheinungsdatum:
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stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
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Ansprechpartner
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht · Strafverteidiger
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