Berater für Berater
Praxisticker Nr. 821: Die Umsatzsteuer in der Selbstanzeige – eine Hilfestellung
Die Situation ist immer unpassend: die Unternehmerin und der Unternehmer oder der vermeintliche Kleinunternehmer haben über Jahre hinweg keine Umsatzsteuerjahreserklärungen abgegeben haben, obwohl eine Pflicht zur Abgabe besteht.
Folge der nicht fristgerecht abgegebene Umsatzsteuerjahreserklärung ist die Verwirklichung der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO. Um sowohl berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden, als auch aus der steuerstrafrechtlichen Problematik herauszukommen, ist die Umsatzsteuerselbstanzeige nach § 371 AO die Lösung.
Daher hat der Praxisticker für den LSWB zum Ziel aufzuklären, welche Voraussetzungen die Umsatzsteuerselbstanzeige erfüllen muss, um strafbefreiend zu wirken. Auch wird erklärt, warum bei der Erstellung dieser Selbstanzeige ein besonderes Augenmerk auf die „Zehnjahresfrist“ des § 371 Abs. 1 S. 2 AO zu legen ist.
Diese und weitere Fragestellungen werden für den LSWB im Praxisticker erläutert.
Praxisticker Nr. 821
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner
Maximilian Krämer LL.M.
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht · Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht · Strafverteidiger
Weiterlesen
Zweitwohnungsteuer: Was passiert, wenn die Satzung Ihrer Gemeinde unwirksam ist?
Eine Zweitwohnungsteuersatzung fiel, eine hielt bis zum Bundesverwaltungsgericht. Woran sich das entscheidet und warum die Rechtsbehelfsfrist über Ihren Bescheid entscheidet.
Wie läuft ein Steuerstrafverfahren ab? Teil 1: Einleitung und Ermittlung
Steuerstrafverfahren Teil 1: Wer ermittelt, wann das Verfahren eingeleitet ist, was im Ermittlungsverfahren geschieht und was daneben im Steuerfall läuft.
Untreue im Unternehmen: Wann wird aus einer Fehlentscheidung eine Straftat?
Untreue nach § 266 StGB trifft Geschäftsführer und Vorstände. Wo die Grenze zwischen unternehmerischem Ermessen und Straftat verläuft und was der Nachteil ist.