Berater für Berater

Praxisticker Nr. 43/2024: AdV-Antrag und Selbstanzeige: Eine riskante Kombination?

29. November 2024 Malte Norstedt LL.M. Eur., Maximilian Krämer LL.M. 2 Min. Lesezeit
Praxisticker Nr. 43/2024: AdV-Antrag und Selbstanzeige: Eine riskante Kombination?

In unserem aktuellen LSWB-Praxisticker (Nr. 43/2024) gehen wir der Frage nach, ob und wie sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) auf die Wirksamkeit der Selbstanzeige auswirkt. Nachdem wir die gesetzliche Ausgangslage definiert haben, gehen wir auf drei Situationen ein, in denen ein AdV-Antrag bedenkenlos möglich ist, ohne die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu gefährden sowie auf den Fall, in dem ein steuerlicher AdV-Antrag ein Haftungsrisiko darstellen würde. Abgerundet wird der Beitrag durch Hinweise für die Steuerberatungspraxis.  

Für die Praxis bedeutet das:  

Die Selbstanzeige und die weitere Verfahrensstrategie müssen zwingend aufeinander abgestimmt sein – ein echter Balanceakt. 

Der vollständige Beitrag steht hier zum Download bereit: Praxisticker Nr. 43/2024

Selbstanzeige und AdV-Antrag – beides zusammen verlangt besondere Vorsicht. 

Was isoliert sinnvoll erscheinen mag, kann in der Kombination erhebliche Risiken auslösen. Wir unterstützen dabei, Selbstanzeige und Verfahrensstrategie aufeinander abzustimmen und Fehltritte mit weitreichenden Folgen zu vermeiden. 

Jetzt Kontakt aufnehmen oder direkt mit unseren Experten zum Thema AdV-Antrag und Selbstanzeige Maximilian Krämer und Malte Norstedt sprechen. 

Ihr Experte für Fragen zum Thema:


Maximilian Krämer LL.M.

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater im Steuerstrafrecht, Strafverteidiger


T 

+49 89 273 740 110



M

+49 170 68 29 712



E 

maximilian.kraemer@dnk-rechtsanwaelte.de


Malte Norstedt LL.M. Eur.

Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Steuerrecht


T 

+49 89 273 740 110



E 

malte.norstedt@dnk-rechtsanwaelte.de

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.

Ansprechpartner

Malte Norstedt LL.M. Eur.

Malte Norstedt LL.M. Eur.

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Steuerrecht

Weiterlesen